Klarheit in der Sprache und Klarheit in der Sache

Die AFD wurde nun vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dabei geht es nicht um Teile der Partei und um keinen Verdachtsfall. 
Es ist eine klare Benennung einer Einstufung auf der Grundlage der Arbeit des Verfassungsschutzes, die Klarheit bietet und Folgen nach sich ziehen wird. Neben Fragen der Parteienfinanzierung und des Umgangs mit einem Verbotsverfahren, gibt es zahlreiche weitere Folgen: unter anderem Fragen des Umgangs innerhalb des schulischen Kontextes.

Konkret gibt es zahlreiche Beispiele, die nun in ihrer Bewertung, Begründung und im praktischen Umgang auf diese Entscheidung hin überprüft werden müssen.
Ich will hier nur Schlagworte benennen und bin gespannt, ob die Kommentarspalte Diskussionen eröffnen wird:
– politische Veranstaltungen – wie Podiumsdiskussionen o.ä.
– Umgang mit Kolleginnen/Kollegen, die Ihre Sympathie oder Ablehnung in der Schule offen zum Thema machen
– Umgang mit Eltern
– Umgang mit Schüleräußerungen
-…

Schule hat die Aufgabe die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen, aufzuklären und mündige Erwachsene zu bilden und zu erziehen. Diese Aufgabe umfasst schon immer den Schutz der Verfassung, der Demokratie und damit auch den Schutz von Minderheiten und die Achtung der Würde aller Menschen. 

Die Einstufung der AFD durch den Verfassungsschutz ist demnach nicht nur ein politisches sondern auch ein bildungspolitisches Thema, das Einzug in den Schulen halten und dort thematisiert werden muss. 

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